Die Abteilung 12 «Strassendienst» war bis 1997 für den Bau und den Unterhalt der Landes- und Gemeindestrassen der Provinz Bozen-Südtirol zuständig.
Der Staat Italien, vertreten durch die ANAS, war bis zu diesem Zeitpunkt für den Bau und den Unterhalt der Staatsstrassen (d.h. der Hauptverbindungen bzw. Schnellstrassen) der Provinz zuständig.
Im Rahmen des Ausbaus der Autonomie der Provinz Bozen-Südtirol soll diese (als erste Provinz Italiens und somit ein Novum) die Staatsstrassen per Juli 1998 vom Staat übernehmen.
Das bedeutet, dass das bisherige Strassennetz der Provinz (1900 Kilometer) um rund 1000 Kilometer erweitert wird.
Folgende organisatorische Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden:
- Bildung einer eigenen Landesabteilung für Strassendienst
- Reorganisation des gesamten Strassenunterhaltes
- Übernahme der staatlichen Immobilien und des staatlichen Personals der ANAS